Voraussetzungen und Finanzierung
Die Kriterien für eine Aufnahme im stationären Hospiz sind im § 39a Sozialgesetzbuch 5 (SGB V) geregelt:
- unheilbare Erkrankung in weit fortgeschrittenem Stadium
- begrenzte Lebenserwartung von wenigen Wochen und Monaten
- Notwendigkeit einer palliativ-medizinischen und palliativ-pflegerischen Versorgung
- eine Krankenhausbehandlung im Sinne des § 39a SGB V nicht erforderlich ist
- Voraussetzung für die Aufnahme ist die Kostenzusage der zuständigen Kranken- und Pflegekasse
Für die Aufnahme in unserer Hospizeinrichtung, ist die Antragstellung auf vollstationäre Hospizpflege im Freistaat Sachsen bei der zuständigen Krankenkasse notwendig. Die ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der stationären Hospizpflege ist Teil des Antrages und wird durch ihren behandelnden Arzt ausgefüllt. Eine Aufnahme in unserem Hospiz erfolgt nach Prüfung der Antragsunterlagen und nach Kostenzusage durch die Krankenkasse. Es besteht die Möglichkeit, unsere Hospizeinrichtung vor der Aufnahme zu besichtigen und offene Fragen zu klären. Gern stehen wir Ihnen in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch zur Verfügung.
Finanzierung
Die Aufnahme in unser Hospiz erfolgt für die Betroffenen ohne verpflichtende finanzielle Belastung. Der tagesbezogene Pflegesatz wird mit den Kostenträgern (Krankenkassen) jährlich neu vereinbart. Davon übernehmen die Kranken- und Pflegekassen 95 Prozent. Die übrigen 5 Prozent der Kosten muss jedes Hospiz gesetzlich durch Spenden und ehrenamtliches Engagement aufbringen.